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Die Migros Bio Pflichtangaben für Verpackungen wurde aktualisiert

Das Verpackungsmanual wurde am 22. September 2022 angepasst.

Bitte folgende Änderungen beachten:

Migros Bio mit/ohne Knospe

  • Die Kennzeichnung für Bio-Zutaten lautet neu «*aus biologischer Landwirtschaft». Es wird nicht mehr zwischen «Schweizer Bio-Produktion» und «ausländischer Bio-Produktion» unterschieden.
  • Die Kennzeichnung für Produkte ohne Knospe werden so weit möglich den Vorgaben von Bio Suisse angepasst. Dies betrifft insbesondere die Herkunftsangabe. Bei Migros Bio ohne Knospe sind die Vorgaben von Bio Suisse aber keine Pflicht.
  • Die Änderung gelten auch für Bio-Eigenmarken ohne «Migros Bio» Logo

Die Richtlinien können von Migros-Lieferanten auf dem SupplierNet heruntergeladen werden.

Neue Migros-Bio Richtlinien 2022

Die Richtlinien Migros Bio für Verarbeitung und Handel (Weisung W7.4.50) wurden überarbeitet.

Zusammenfassung der Änderungen:

Folgende Änderungen wurden beschlossen:- Geltungsbereich: Nicht in den Geltungsbereich dieser Richtlinien gehören die Migros Bio-Produkte mit der Knospe. Für diese Produkte gelten die Bio Suisse Richtlinien sowie die internen Packaging Design Vorgaben für die neue Marke Migros Bio. Bei Fragen zur Umstellung auf die Bio Suisse Richtlinien melden sich Lieferanten direkt beim zuständigen Category Management MGB. 

- Eier: Anforderungen an die Produktion von Eiern sind in einer neuen Weisung festgehalten (W7.7.5). Diese Anforderungen waren bisher Teil der Weisung zur Qualitätssicherung, die weiterhin gilt (W7.4.10). Mit dieser Änderung sind keine neuen Anforderungen an Migros Bio-Eier verbunden (Art. 4.2.7).

- Sozialstandards: Die Weisung Social Compliance wird explizit aufgeführt und es wird auf den Pflichtvertrag «Amfori BSCI Verhaltenskodex» hingewiesen (W7.9.1; Art. 6. Anhang). Mit dieser Änderung sind keine neuen Anforderungen verbunden.

- Zusatzstoffe: Die Tabelle 4 «Verbotene und in der Verwendung eingeschränkte Zusatzstoffe» wurde gestrichen (Art. 6. Anhang, Tabelle 4). Die Allgemeinen M-Vorgaben für Lebensmittel sehen kein Verbot von Zusatzstoffen mehr vor, welche über die Anforderungen der Bio-V, der WBF-Bio-V und der EU-Öko-Verordnung hinausgehen

- Diverse formale Anpassungen, u.a. Aktualisierung von Dokumentennr. sowie Verordnungen.

Die Richtlinien können auf dem SupplierNet und der Website der Migros heruntergeladen werden.

Neue Migros-Bio Richtlinien 2021

Die Richtlinien Migros Bio für Verarbeitung und Handel (Weisung W7.4.50) wurden überarbeitet und vom zuständigen Gremium (Bio Kernteam) verabschiedet.

Seit dem 1. Januar 2021 gelten folgende, kurz zusammengefasste, Änderungen:

  • Bio Weide-Beef:  Die Label-spezifischen Produktanforderungen wurden gestrichen.
  • Aquakultur:  EU-Bio Aquakulturprodukte müssen neu Migros-Zusatzkriterien erfüllen. Dies gilt auch für Produkte von ausserhalb Europa. Bis anhin waren ausserhalb Europas nur Verbandslabels zugelassen und innerhalb Europas wurde die EU-Bio Verordnung ohne die neuen Zusatzkriterien akzeptiert. Migros-Zusatzkriterien: Einhaltung eines Sozialstandards (Risikoländer), Nachweis über eine zugelassene Betäubungsmethode (Kaltwasserfisch) und Verbot von Metabisulfit bei Crevetten.
  • Deklaration:  Neu: Wenn das Herkunftsland auf der Produktetikette angegeben ist, genügt der Hinweis «*aus biologischer Landwirtschaft». Bis anhin musste auch bei Früchte und Gemüse der Hinweis gemacht werden «* = Aus ausländischer Bio-Produktion» oder «** = Aus Schweizer Bio-Produktion»

Die Richtlinien können auf dem SupplierNet und der Website der Migros heruntergeladen werden.

Neue Migros-Bio Richtlinien 2019

Die Richtlinien Migros Bio für Verarbeitung und Handel wurden überarbeitet und am 22.11.2018 als Version 8 freigegeben.

Folgende Änderungen wurden beschlossen:

-Ein Co-Branding von Migros-Bio mit Kooperationslabel ist nur mit M-Check möglich (Design Manual vorhanden).

-Anforderungen an die Aquakultur: Der Standard Debio wird wieder anerkannt.

-Migros Eier müssen gemäss den allgemeinen Anforderungen an Eier in der Migros wie auch den spezifischen Anforderungen an Migros-Bio Eier produziert werden (neu!).

-Anforderungen bezüglich Herkunftsangabe: Keine Beschaffung von Produkten aus völkerrechtlich besetzten Gebieten. Details dazu unter Weisung W7.3.31

Neue Migros-Bio Richtlinien 2018

Die Richtlinien Migros Bio für Verarbeitung und Handel wurden überarbeitet und am 21.12.2017 als Version 7 freigegeben.

Bei den meisten Änderungen handelt es sich um rein formale Anpassungen, z.B. aufgrund neuer Verordnungen oder neuer interner Funktionsbezeichnungen. Auch die Vereinbarung mit den Lieferanten wurde dementsprechend angepasst. Für bestehende Lieferanten gilt jedoch weiterhin die Version von 2012.

Die einzige inhaltliche Anpassung der Richtlinie ist folgende:

Abschnitt 4.2.6. Anforderungen an die Aquakultur
Der Standard Debio wird für Migros-Bio Produkte aus Aquakultur nicht mehr anerkannt. Neben den bereits gültigen Richtlinien Bio Suisse, Naturland und Soil Association, werden neu die artspezifischen Haltungsanforderungen von Organic Food Federation, Bioland und Bio Gro anerkannt. Die Übergansfrist für Debio wird mit Ausnahmebewilligungen geregelt.

Neue Migros-Bio Richtlinien 2017

Die Richtlinien Migros Bio für Verarbeitung und Handel wurden überarbeitet.

Die Änderungen in Kürze zusammengefasst:

Grundsatz: Neu ist das Co-Branding von Migros-Bio und UTZ Certified möglich.

Trennfett: Um das Ankleben des Teiges zu vermeiden, war für Migros-Bio die Verwendung von konventionellem Trennfett erlaubt. Dies ist nicht mehr möglich, da gemäss Bio-Verordnung (Gesetzt) neu biologisches Trennfett verwendet werden muss.

Herkunft: Prioritätenliste bezüglich Herkunft fällt weg. Der Anreiz zur Verwendung von möglichst vielen CH-Rohstoffen wird über den Mehrwert «Swissness» geschafft. Möglichkeit zur Auslobung mit neuem Migros-Bio-Schweiz Logo.

Verpackungsvorgaben: Bezug auf Migros Manual ‘Brand Management Swissness’ und neues Migros-Bio-Schweiz Logo.

Logo-Anwendungen Migros-Bio: Je nach Qualität & Herkunft der Rohstoffe kommen verschiedene Logovarianten zum Einsatz.

Für Migros-Bio-Schweiz gilt:
- min. 90% CH-Rohstoffe im Produkt
- Monoprodukte = 100% CH-Rohstoffe