Anpassung Bio-Verordnung 2018 und zusätzliche risikobasierte Kontrollen von Importen von Bio-Produkten

Die zusätzlichen risikobasierten Kontrollen von Importen von Bio-Produkten aus der Ukraine, Kasachstan und Russland werden auch in 2018 fortgeführt.

Die Bio-Verordnung wurde auf den 1. Januar 2018 angepasst. Die aktuelle Version finden Sie hier.

Die EU Kommission hat die Guidelines über zusätzliche risikobasierte Kontrollen von Importen von Bio-Produkten aus ex-Sowjetstaaten auch für das Jahr 2018 verlängert. Die Entscheidung wurde angesichts der Anzahl der Rückstandsfälle in OFIS (Organic Farming Information System) in 2017 aus diesen Herkunftsländern und der unverändert hohen Nachfrage nach Eiweisspflanzen in der EU und den USA getroffen. Wie bereits 2017 werden die Ukraine, Russland und Kasachstan als Ursprungsländer für die zusätzlichen Kontrollen definiert. Sendungen, die aus einem der drei Länder stammen und über ein Drittland importiert werden (häufig: Türkei), müssen denselben Massnahmen unterzogen werden wie Direktimporte. Die wichtigsten Punkte unseres Konzeptes für die Schweiz sind:

1. Neu gelten die Guidelines für das Jahr 2018 und bis auf Widerruf darüber hinaus.

2. Rechtlicher Charakter: Unsere Vorgaben sind als (dringende) Empfehlung zu verstehen. Die Empfehlungen können zu einem späteren Zeitpunkt als Weisung weiterentwickelt werden.

3. Dokumentenprüfung: Vor der Vermarktung muss eine komplette Dokumentenprüfung über die gesamte Handeiskette durchgeführt werden.

4. Probenahmen: Die Importeure dürfen selbst die erforderlichen Proben ziehen.

5. Weiterleitung der Kontrollbescheinigung: BLW und Agroscope haben jederzeit die Möglichkeit, sich bei Ihnen über die getätigten Importe zu informieren und die entsprechenden Dokumente nachzufragen. Sofern die Importe über TRACES abgewickelt werden, hat das BLW Einsicht in die Certificates of Inspection (COls).

Wir bitten unsere Kunden, bereits vor dem Import solcher Produkte mit uns in Kontakt zu treten.

Generell: Zur Meldung von Rückstandsfällen benutzen Sie bitte das entsprechende Formular, welches auf unserer Homepage heruntergeladen werden kann.