FSSC 22000

Neues zu FSSC 22000 Protokoll Version 6

Protokoll Version 6

Was genau ist das Protokoll Version 6 ?

Antwort

Die  Zertifizierung nach FSSC 22000 erfolgt nach einem von der Stiftung FSSC erarbeiteten Protokoll, das die verschiedenen Anforderungen für zertifizierte Unternehmen, die Zertifizierungsstellen und die Akkreditierungsdienste festlegt. Dieses Protokoll besteht nun in der 6. Version, um den Anforderungen der GFSI (Global Food Safety Initiative = weltweite Initiative für Nahrungsmittelsicherheit), zu entsprechen.Die Zertifizierung nach FSSC beruht noch immer auf der Grundlage der Norm ISO 22000 undden Präventivprogrammen (PRP)entsprechend dem Tätigkeitsbereich. (z.B. ISO TS 22002-1, Lebensmittel-herstellung).

War diese Antwort hilfreich?

  1. Ja 
  2. Nein 

Änderung für Ihr Unternehmen

Welche Änderungen betreffen Ihr Unternehmen?

Antwort

Die zu berücksichtigenden Änderungen sind:

  • Die Implementierung neuer Anforderungen, die das Einrich­ten eines Systems für den Umgang mit Lebensmittelbetrug (Food Fraud) und zur Sicherung vor möglichen Angriffen (Food Defense) betreffen.
  • Die obligatorische Durchführung von mindestens einem nicht angekündigten Überwachungsaudit.
  • Die Erhöhung der Auditdauer um durchschnittlich zusätzliche 4-8 Stunden pro Jahr und pro Standort. Eine Änderung der Definition der Abweichungen mit dem Auf­treten der kritischen Abweichung und dem Wegfall des Be­griffs „Bemer­kung“ oder „Empfehlung“. Die Definitionen der schwerwiegenden und geringfügigen Abweichungen bleiben unverändert.

War diese Antwort hilfreich?

  1. Ja 
  2. Nein 

Ab wann gilt

Ab wann sind diese Änderungen obligatorisch?

Antwort

Das Protokoll Version 6 gilt ab dem 1. april 2024

War diese Antwort hilfreich?

  1. Ja 
  2. Nein 

Gültigkeit aktuelles Zertifikat

Ist mein aktuelles FSSC-Zertifikat noch gültig und bis wann?

Antwort

Ihr aktuelles Zertifikat ist bis zur Ausstellung des neuen Zertifikats der Version 4 gültig.

War diese Antwort hilfreich?

  1. Ja 
  2. Nein 

Mein nächstes Audit

Mein nächstes Audit, das für 2018 geplant ist, ist ein Überwachungsaudit. Muss eine Rezertifizierung für die Version 4 erfolgen?

Antwort

Wenn das Audit 2018 ein Überwachungsaudit ist (Überwachung 1 oder 2), ist eine Rezertifizierung nicht erforderlich, sondern nur die Durchführung des Überwachungsaudits an dem mit Ihrem Auditor vereinbarten Datum. Hierbei müssen im Normalfall 4 bis 8 zusätzli­che Stunden Auditzeit eingeplant werden, um die neuen Anforderun­gen der V4 zu überprüfen. Dieses Audit nennt sich „Upgrade-Audit“. Hierzu erstellen wir Ihnen einen neuen Vertrag. Wenn die Zertifizierung im Anschluss an das Audit beantragt werden kann, stellt Ihnen ProCert ein neues Zertifikat für FSSC V4, mit dem gleichen Ablaufdatum wie das aktuelle Zertifikat Version 3 aus.

War diese Antwort hilfreich?

  1. Ja 
  2. Nein 

Zertifizierungen 2017 noch nach Version 3 möglich?

Wir möchten die FSSC Zertifizierung noch 2017 erhalten. Muss das Audit bereits die Anforderungen Version 4 erfüllen?

Antwort

Es ist zulässig   bis zum 31.12.2017 FSSC-Zertifizierungen nach Ver­sion 3 zu erteilen. Im diesem Fall muss das Audit der Phase 2 oder das Rezertifizierungsaudit jedoch vor dem 15. November 2017 statt­finden. Die Migration zu Version 4 erfolgt dann 2018 während des Überwachungsaudits (Upgrade-Audit).

Wenden Sie sich bitte an Ihren Marktdirektoren, um ein entsprechen­des Angebot zu erhalten.

War diese Antwort hilfreich?

  1. Ja 
  2. Nein 

Unangekündigte Audits

Werden FSSC-Audits V4 unangekündigt durchgeführt?

Antwort

Das Protokoll Version 4 verlangt, dass mindestens eines der beiden Überwachungsaudits unangekündigt erfolgt. Es ist dem Unterneh­men freigestellt, beide Überwachungsaudits unangekündigt durch­führen zu lassen.

War diese Antwort hilfreich?

  1. Ja 
  2. Nein 

Unangekündigtes Audit bevor Aktionsplan abgeschlossen wurde

Was geschieht, wenn der Aktionsplan noch nicht abgeschlossen wurde und schon ein unangekündigtes Überwachungsaudit stattfindet?

Antwort

Der Auditor kann die offenen Abweichungen als geringfügig oder als schwerwiegend erfassen (je nach Ursache der Abweichung). Wir empfehlen Ihnen, die Nichtkonformitäten immer innerhalb von 6 Mo­naten nach dem Audit zu beheben.

War diese Antwort hilfreich?

  1. Ja 
  2. Nein 

Geplantes Überwachungsaudits 2018, Durchführung unangekündigt?

Wir sind bereits nach FSSC zertifiziert und unser Überwachungsaudit ist für 2018 geplant, wird es unangemeldet durchgeführt?

Antwort

Nein, in diesem Fall handelt es sich bei Ihrem Überwachungsaudit um ein „Upgrade-Audit“, das zu dem geplanten Termin erfolgt.

Wenn jedoch das Audit von 2019 auch ein Überwachungsaudit ist, wird es in diesem Fall entsprechend den Anforderungen des Proto­kolls Version 4 unangemeldet durchgeführt.

War diese Antwort hilfreich?

  1. Ja 
  2. Nein 

2018 Rezertifizierung - wie gehen wir vor?

Bei uns ist für 2018 ein (Re-) Zertifizierungsaudit geplant, wie gehen wir dazu vor?

Antwort

Ihr (Re-) Zertifizierungsaudit wird nach Version 4 durchgeführt und Sie erhalten einen neuen Vertrag mit der neuen Auditzeit. Das Audit von 2018 wird normal geplant und angekündigt, aber 2019 und/oder 2020 muss mindestens ein Überwachungsaudit unange­kündigt erfolgen.

War diese Antwort hilfreich?

  1. Ja 
  2. Nein 

Kombination mit anderen Audits

Können die Audits nach FSSC V4 generell mit anderen Audits wie z.B. ISO 9001, ISO 14001, BRC oder IFS kombiniert werden?

Antwort

Ja, die FSSC-Audits nach Version 4 können wie gewohnt kombiniert werden, wobei die Spezifikationen und Anforderungen des FSSC-Protokolls beachtet werden müssen. Somit werden auch die kombi­nierten ISO-Audits „unangekündigt“ durchgeführt! Diesen Punkt wer­den wir bei der Anfertigung eines neuen Vertrags mit Ihnen klären.

War diese Antwort hilfreich?

  1. Ja 
  2. Nein 

Kombination mit IFS / BRC Option "unangekündigte" Audits

Wir haben uns für die „unangekündigte“ Durchführung von IFS- und/oder BRC-Audits entschieden, können diese mit den FSSC-Audits V4 kombiniert werden?

Antwort

Die FSSC-Überwachungsaudits können gut mit einem unangekün­digten IFS- und/oder BRC-Audit kombiniert werden. Allerdings müs­sen die FSSC (Re-) Zertifizierungsaudits immer angekündigt stattfin­den und sind somit nicht mit einem unangemeldeten Audit eines an­deren Standards vereinbar. Hier ein Beispiel für den Zertifizierungsablauf:

  • 2018: Zwei verschiedene Audits; ein angekündigtes   Audit der (Re-) Zertifizierung nach FSSC und ein weiteres, nicht angekündigtes IFS- bzw. BRC-Audit.
  • 2019 und 2020 findet nur ein kombiniertes,   unangekündigtes FSSC/ IFS- und/ oder BRC-Audit statt.

War diese Antwort hilfreich?

  1. Ja 
  2. Nein 

Zentrale Prozesse am Hauptsitz & Produktionsstandorte

Wir haben mehrere Produktionsstätten und einen Firmensitz (Hauptsitz), der die Kernprozesse verwaltet (Zentrale). Wie werden die unangekündigten Audits organisiert?

Antwort

Der Hauptsitz, (die zentralen Funktionen oder Prozesse), wird immer in einem angekündigten und geplanten Audit geprüft. Die Produkti­onsstandorte müssen, wie im FSSC-Protokoll vorgesehen, unange­kündigt auditiert werden.

Das Audit am Hauptsitz sollte als erstes erfolgen.

War diese Antwort hilfreich?

  1. Ja 
  2. Nein