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   - 28.01.2021
 - Produktezertifizierung
 
Änderungen GUB/GGA-Verordnung 2021
Wichtigste Anpassung ist die Angabe der Zertifizierungsstelle auf Verpackungen/Etiketten.
In folgenden Artikeln gibt es Anpassungen:
- Art.5: Berechtigung zur Einreichung eines Eintragungsgesuchs
 - Art.17 Abs. 2 Bst. e sowie Abs. 4 und 5: Schutzumfang; Verwendung eines Erzeugnisses mit geschützter Bezeichnung als Zutat
 - Art. 18 Abs. 1bis: Name oder Codenummer der Zertifizierungsstelle angeben
 - Art. 19: Anforderungen an die Zertifizierungsstellen und Auflagen
 - Art. 21a Abs. 4: aufgehoben
 - Art. 23a: Übergangsbestimmungen zur Änderung
 
Die GUB/GGA-Verordnung ist unter diesem Link verfügbar.