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Branchenreglement Hortikultur angepasst

Im Suisse Garantie Branchenreglement Hortikultur ist die Einhaltung von SwissGAP Hortikultur eine Grundvoraussetzung. Aufgrund der neuen SwissGAP Version wurde auch das Branchenreglement Hortikultur angepasst.

Die Anpassung tritt per 1. Juni 2024 in Kraft (analog SwissGAP)

Es geht inhaltlich um 2 Bereiche:

Kapitel 1.3 & 2.2: Produktgruppen
Lediglich begriffliche Anpassungen, weil auch die Produktgruppen bei GLOBALG.A.P. / SwissGAP etwas geändert haben.
- zusätzlich zu SwissGAP: Gemüsejungpflanzen

Anhang 2:
Hier werden die zum ÖLN gleichwertigen Anforderungen definiert. Ein beachtlicher Teil davon wird über SwissGAP abgedeckt.
Die Änderungen bestehen nur darin, dass die Referenz zu den SwissGAP Kapiteln angepasst wurde.