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Anpassung der Nomenklatur-Richtlinien für UrDinkel-Produkte

Der Vorstand der IG Dinkel hat die Nomenklatur-Richtlinien für UrDinkel-Produkte überarbeitet und verabschiedet.

Die neue Version (Mai 2021) ist auf der Homepage der IG Dinkel verfügbar.

Die wichtigsten Neuerungen betreffen folgende Punkte:

  • Die Marke UrDinkel muss auf der Frontseite der Verpackung platziert werden. Die Grösse der Marke ist so zu wählen, dass alle Textbestandteile lesbar sind.
  • UrDinkel-Produkte müssen mit Bindestrich geschrieben werden, da es sich beim ersten Wortteil um die Umschreibung einer Marke handelt und nicht um eine Sachbezeichnung im engeren Sinn. Dies verstärkt sowohl die Erkennbarkeit von UrDinkel, wie auch die Lesbarkeit bei längeren Wortzusammensetzungen (z.B. UrDinkel-Halbweissmehl).
  • Das «D» in «UrDinkel» muss gross geschrieben werden, sofern Gross- und Kleinbuchstaben in Verwendung sind.
  • Getreide-Illustrationen auf Verpackungen müssen erkennbar UrDinkel zeigen.

Die aktualisierten Nomenklatur-Richtlinien gelten ab sofort für alle Neuverpackungen und neuen Etiketten. Bestehende Verpackungen und Etiketten dürfen bis Ende 2022 unverändert verwendet werden.

Pflichtenheftanpassung UrDinkel

Der Mindestanteil von UrDinkel in einem Produkt, welches im Namen mit UrDinkel gekennzeichnet werden darf, muss neu nur mindestens 10% statt mindestens 20% betragen.

„Lebensmittel dürfen die geschützte Marke und/oder die Bezeichnung „UrDinkel“ nur tragen, wenn der gesamte Getreideanteil zu 100% aus zertifiziertem UrDinkel besteht, wobei der Getreideanteil im Produkt mindestens 10% betragen muss. Bei Lebensmitteln mit einem tieferen Gehalt an UrDinkel darf die Bezeichnung „UrDinkel“ nur in der gemäss LMV vorgeschriebenen Deklarationsliste stehen.“

Das Pflichtenheft vom 16.08.2017 ist auf der Homepage der IG Dinkel verfügbar.