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Änderungen GUB/GGA-Verordnung 2021

Wichtigste Anpassung ist die Angabe der Zertifizierungsstelle auf Verpackungen/Etiketten.

In folgenden Artikeln gibt es Anpassungen:

  • Art.5: Berechtigung zur Einreichung eines Eintragungsgesuchs
  • Art.17 Abs. 2 Bst. e sowie Abs. 4 und 5: Schutzumfang; Verwendung eines Erzeugnisses mit geschützter Bezeichnung als Zutat
  • Art. 18 Abs. 1bis: Name oder Codenummer der Zertifizierungsstelle angeben
  • Art. 19: Anforderungen an die Zertifizierungsstellen und Auflagen
  • Art. 21a Abs. 4: aufgehoben
  • Art. 23a: Übergangsbestimmungen zur Änderung

Die GUB/GGA-Verordnung ist unter diesem Link verfügbar.