News & Events

Neue Richtlinien Regionalmarken und neues AdR Dachreglement 2023

Ab dem 1. Januar 2023 ist eine neue Version der Richtlinien für Regionalmarken in Kraft, welche unter anderem die Grundlage für die Culinarium- und AdR-Zertifizierungen durch ProCert darstellt. Das AdR-Dachreglement der Migros wurde ebenfalls angepasst.

Die aktuellen Richtlinien in drei Sprachen finden Sie unter: www.schweizerregionalprodukte.ch.

Auf dieser Seite ist auch das neue Rezeptur- und Wertschöpfungsformular verfügbar. Die allgemeinen Richtlinien, das AdR-Dachreglement plus zusätzliche Infos für Culinarium finden Sie unter:www.culinarium.ch.

Die wichtigsten Anpassungen der Richtlinien Regionalmarken:

  • Alle Formulare und Leitfaden aus dem Teil A wurden ausgelagert. Sie sind im Hauptdokument verlinkt und als PDF Formular einzeln abrufbar.
  • Die ÖLN-Pflicht für Urproduzenten wurde wieder in die Richtlinien aufgenommen.
  • Ernteausfallregelungen: bei Ernteausfällen oder Lagerschäden aufgrund Witterungsbedingungen oder anderer Elementarereignisse kann beim Regionalmarkeninhaber eine Genehmigung für den Einsatz von Schweizer Zutaten anstelle regionaler Zutaten beantragt werden.
  • Neue Verpackungsrichtlinie: wenn die Verpackung objektiv wertgebend ist bzw. zum Kaufentscheid beiträgt, muss die Verpackung in der Wertschöpfungsberechnung miteinbezogen werden. Dies wird v.a. bei wertvollen Schalenbepflanzungen eine Rolle spielen.
  • Hortikultur: Richtlinie für zusammengesetzte Artikel wurde gestrichen.
  • Neues Formular für die Rezeptur- und Wertschöpfungsprüfung: Alle Sprachen sind in einem Dokument integriert und die Prüfungen können auf einem Register durchgeführt werden.

Neue Richtlinien Regionalmarken und neues AdR Dachreglement 2022

Ab dem 1. Januar 2022 ist eine neue Version der Richtlinien für Regionalmarken in Kraft, welche unter anderem die Grundlage für die Culinarium- und AdR-Zertifizierungen durch ProCert darstellt. Das AdR-Dachreglement wurde ebenfalls angepasst.

Die aktuellen Richtlinien in drei Sprachen finden Sie unter: www.schweizerregionalprodukte.ch. Auf dieser Seite ist auch das aktuelle Rezeptur- und Wertschöpfungsformular verfügbar. 

Die allgemeinen Richtlinien, das AdR-Dachreglement plus zusätzliche Infos für Culinarium finden Sie unter: www.culinarium.ch

Die wichtigsten Anpassungen der Richtlinien Regionalmarken:

  • Die Liste der bewilligten importierten Zutaten (Anhang 5) wurde aktualisiert. Neu steht bei einigen bewilligten importierten Zutaten die Einsatzbeschränkung «Unter Angabe der verwendeten Menge und Qualität». Um die Möglichkeit eines alternativen Bezugs aus Schweizer Rohstoffen abzuklären, muss die Menge und geforderte Qualität eruiert werden können. Der Betrieb verpflichtet sich beim Einsatz dieser Zutat, den Bedarf und die Qualität bei Rückfrage anzugeben.
  • Fleischverarbeitungsbetriebe: Möglichkeit zur Genehmigung von Alpung ausserhalb der Region unter bestimmten Bedingungen
  • Fleischverarbeitungsbetriebe: Neuregelung Verarbeitungsschritte ausserhalb der Region beim Fleisch
  • Getränke: Präzisierung der Anrechenbarkeit des Wassers und des Ortes der Abfüllung
  • Hortikultur-Produkte: Verkaufsverbot für invasive Neophyten mit der Regionalmarke

Neue Richtlinien Regionalmarken und neues AdR Dachreglement 2021

Ab dem 1. Januar 2021 ist eine neue Version der Richtlinien für Regionalmarken in Kraft, welche unter anderem die Grundlage für die Culinarium- und AdR-Zertifizierungen durch ProCert darstellt. Das AdR-Dachreglement wurde ebenfalls angepasst.

Die aktuellen Richtlinien in drei Sprachen finden Sie unter: www.schweizerregionalprodukte.ch.

Die allgemeinen Richtlinien, das AdR-Dachreglement plus zusätzliche Infos für Culinarium finden Sie unter: www.culinarium.ch. Auf dieser Seite ist auch das aktuelle Rezeptur- und Wertschöpfungsformular verfügbar.

Die wichtigsten Anpassungen der Richtlinien Regionalmarken:

  • Klare Deklarationen der Herkunft von Zutaten und der Aufbereitungs- und Verarbeitungsschritte ausserhalb der Region. Jeder Regionalmarkeninhaber hat festgelegt, wie die Deklaration erfolgen soll (siehe Gestaltungsmanual Culinarium und AdR Brandmanual).
  • Anpassung, bzw. Konkretisierung der Gebietsdefinitionen aller AdR-Regionen.
  • Gebietserweiterung AdR Basel
  • Anpassungen bei den bewilligten importierten Zutaten
  • AdR: Spezifische Vorgaben bezüglich Ökologie und Tierwohl ergänzt.

Neue Richtlinien Regionalmarken und neues AdR Dachreglement 2020

Ab dem 1. Januar 2020 ist eine neue Version der Richtlinien für Regionalmarken in Kraft, welche unter anderem die Grundlage für die Culinarium- und AdR-Zertifizierungen durch ProCert darstellt. Das AdR-Dachreglement wurde ebenfalls angepasst.

Die aktuellen Richtlinien in drei Sprachen finden Sie unter: www.schweizerregionalprodukte.ch.

Die allgemeinen Richtlinien plus zusätzliche Infos für Culinarium finden Sie unter: www.culinarium.ch. Auf dieser Seite ist auch das aktuelle Rezeptur- und Wertschöpfungsformular verfügbar.

Die wichtigsten Anpassungen der Richtlinien Regionalmarken:

  • Hinweis, dass die Anforderungen im Rahmen des Markenschutzgesetzes zwingend einzuhalten sind
  • Neu sind die Begriffe Produktionsstandort, Urproduzenten, Betriebszentrum und regionale Zutaten definiert
  • Die Liste der bewilligten importierten Zutaten wurde angepasst
  • Branchenspezifische Vorgaben für Hortikultur-Produkte wurden aus der Richtlinie B1 in eine eigene Richtlinie C3 ausgelagert

Im AdR-Reglement wurden folgende Anpassungen vorgenommen:

  • Eine zusätzliche Genehmigung für importierte Zutaten gemäss Liste 5.1 ist NICHT mehr erforderlich.
  • Die Liste "bewilligte importierte landwirtschaftliche Zutaten" wurde angepasst.
  • Das Zusatzdokument W7.6.9, "Vorgaben für Produzenten und Händler von AdR-Gemüsesetzlingen, Blumen und Baumschulartikeln" von 2019 wurde durch die neue Richtlinie Regionalmarke C3 ersetzt.

Das Reglement kann auf der AdR-Seite der Migros heruntergeladen werden.

Überarbeitung nationales Dachreglement "Aus der Region. Für die Region."

Das Nationale Dachreglement für das Label «Aus der Region. Für die Region.» (Weisung W7.6.1.0) wurde überarbeitet und vom Expertenteam AdR verabschiedet. Es tritt rückwirkend per 1.1.2019 in Kraft und gilt für sämtliche AdR-Produkte.

Folgende Anpassungen wurden vorgenommen:

-Eine Genehmigung ist zusätzlich für importierte Zutaten gemäss der Liste unter 5.1 erforderlich.

-Der folgende Satz wurde ergänzt: Importierte Zutaten in Halbfabrikaten mit einem Massenanteil von maximal 5% im Halbfabrikat müssen nicht bewilligt werden. Optimierungen, zum Beispiel aus Preisgründen, sind nicht zulässig.

-Die Liste "bewilligte importierte landwirtschaftliche Zutaten" wurde angepasst. Die Bewilligungen wurden verlängert und verschiedene Zutaten wurden ergänzt.

-Neu bestehen Vorgaben für Produzenten und Händler von AdR-Gemüsesetzlingen, Blumen und Baumschulartikeln (Zusatzdokument W7.6.9).

Das Reglement kann bei der Migros oder bei uns angefordert werden. In Zukunft kann es auch auf der AdR-Seite der Migros heruntergeladen werden.

Neue Richtlinien Regionalmarken 2019

Ab dem 1. Januar 2019 ist eine neue Version der Richtlinien für Regionalmarken in Kraft, welche unter anderem die Grundlage für die Culinarium- und AdR-Zertifizierungen durch ProCert darstellt.

Die aktuellen Richtlinien finden Sie unter: www.culinarium.ch.

Auf dieser Seite ist auch das neue Rezeptur- und Wertschöpfungsformular verfügbar.

Anpassungen gab es hauptsächlich im Bereich Halbfabrikate.

Das neue AdR-Dachreglement ist noch in Arbeit, wird jedoch in Kürze erwartet.

Neue Richtlinien Regionalmarken 2018

Ab dem 1. Januar 2018 ist eine neue Version der Richtlinien für Regionalmarken in Kraft, welche unter anderem die Grundlage für die Culinarium- und AdR-Zertifizierungen durch ProCert darstellt.

Die aktuellen Richtlinien finden Sie unter: https://www.schweizerregionalprodukte.ch/neue-seite/gemeinsame-richtlinien/

Die allgemeinen Richtlinien plus zusätzliche Infos für Culinarium finden Sie unter:  http://culinarium.first-media.ch/mitmachen/. Neu gibt es eine Excel-Datei mit Filter für die Gebietsdefinitionen.

Die wichtigsten Änderungen:

  • Bei Zutaten in Einlegeflüssigkeit oder in Aufgussflüssigkeit gilt als Referenzmenge das Abtropfgewicht
  • Lagerung ausserhalb der Region ist neu genehmigungspflichtig
  • Die Liste der bewilligten importierten Zutaten wurde angepasst

Anpassung nationales Dachreglement "Aus der Region. Für die Region."

Ab sofort ist das neue AdR-Dachreglement 2017 in Kraft.

Folgende Anpassungen wurden vorgenommen:

  • Integration Vorgabe von IP-Suisse Getreide für AdR-Brotwaren: Mehl, welches für die Herstellung von AdR-Brotwaren geliefert wird, muss den Kriterien von IP-SUISSE entsprechen. Bei Mehl für die übrigen AdR-Artikel müssen die Rohstoffe nicht zwingend den Anforderungskriterien von IP-SUISSE entsprechen.
  • Präzisierung Regelung zur 1% Regelung und Importzutaten für Milch und Milchprodukte: Bei Milch und Milchprodukten dürfen grundsätzlich keine importierten Zutaten gemäss Liste unter 5.1. verwenden werden; die 1% Regelung findet bei diesen Produkten keine Anwendung.

Das Reglement kann auf der AdR-Seite der Migros heruntergeladen werden.

Neue Richtlinien Regionalmarken 2017

Ab dem 1. Januar 2017 ist eine neue Version der Richtlinien für Regionalmarken in Kraft, welche unter anderem die Grundlage für die Culinarium- und AdR-Zertifizierungen durch ProCert darstellt.

Die aktuellen Richtlinien finden Sie unter: http://www.culinarium.ch/Partner/Zertifizierung.aspx

Für Getränke gibt es neue Richtlinien, welche im Kapitel B2 zu finden sind. Ansonsten sind nur kleine Anpassungen gemacht worden.