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Überprüfung der Bestimmungsländer bei CoC

Im Rahmen des CoC-Audits überprüft der Auditor, wie das CoC-zertifizierte Unternehmen von seinen Lieferanten die vorgesehenen Bestimmungsländer verifiziert und ob die Schweiz (CHE) als Bestimmungsland hinterlegt ist. Dazu gibt es nun eine Vereinfachung.

In der CoC-Checkliste wird beim Kontrollpunkt CoC-SC 2.1 verlangt, dass das Unternehmen über ein Verfahren verfügt, um vor der Eigentumsübertragung die GGNs oder CoC-Nummern der Lieferanten, das Ablaufdatum ihrer Zertifikate und die Bestimmungsländer zu überprüfen.

Die Überprüfung der Bestimmungsländer - d.h. ob die Schweiz (CHE) in den Zertifikaten der Lieferanten aufgeführt ist – konnte in der alten Datenbank bis Ende Oktober 2025 einfach durchgeführt werden. Mit dem neuen GLOBALG.A.P. IT-System seit November 2025 hat diese Angabe oftmals gefehlt.

Wir konnten Anfangs Mai 2026 anlässlich eines Gesprächs mit der CEO von Agraya und einer Fachperson für den CoC-Standard das Problem besprechen und wir haben eine hilfreiche Information erhalten:
Die GLOBALG.A.P. zertifizierten Produzenten müssen die Bestimmungsländer angeben, da sie die entsprechenden länderspezifischen Vorschriften für die Grenzwerte von Pflanzenschutzmittelrückständen (MRL) beachten müssen.
Ein CoC zertifiziertes Unternehmen muss beim Kontrollpunkt CoC-SC 1.10 über ein Verfahren für den Umgang mit einer Überschreitung gesetzlicher Grenzwerte verfügen, hat aber selbst keinen Einfluss mehr auf den Einsatz der Pflanzenschutzmittel. Entsprechend wurden wir informiert, dass Agraya beschlossen hat, die Informationen zu den Bestimmungsländern im neuen IT-System für CoC-Unternehmen nicht mehr abzubilden.

Fazit:
Für die CoC-Unternehmen und für unsere Auditoren wird die Überprüfung vom Punkt CoC-SC 2.1 damit etwas einfacher.

  • die CoC-Unternehmen müssen die Bestimmungsländer nur noch bei denjenigen Lieferanten prüfen, die als Produzenten nach GLOBALG.A.P. IFA V6 zertifiziert sind und somit über eine GGN verfügen.
  • für andere CoC-Betriebe als Lieferanten (mit einer CoC Nummer) müssen die Bestimmungsländer nicht mehr überprüft werden.
  • somit werden die Auditoren betreffend Bestimmungsländer nur noch die Lieferanten mit einer GGN (Produzenten) beachten.

Selbstverständlich müssen aber weiterhin alle anderen Angaben gemäss CoC-SC 2.1 für alle Lieferanten von GLOBALG.A.P. Ware berücksichtigt werden.

Für Fragen steht Ihnen Martin Widmer () gerne zur Verfügung.

Änderungen bei der GLOBALG.A.P. Datenbank

Seit dem 3. November 2025 ist eine neue GLOBALG.A.P. IT-Plattform in Kraft: CertifierOS

Das Wichtigste zuerst, damit unsere Kunden wissen, wo die Zertifizierungsstati von Lieferanten abgerufen werden können.

Es gibt einen neuen sogenannten Supply Chain Portal unter www.globalgap.org/validate 

Wenn Sie diese Seite gewählt haben, erscheint eine Eingabe-Maske.

Sie haben die Möglichkeit, eine GGN (CoC) Nummer einzugeben (Standardauswahl). 

Sie können auch auf «Producer» wechseln und so direkt nach einem Betrieb suchen. Der Betriebsname muss aber ganz genau eingegeben werden, sonst zeigt das Portal kein erfolgreiches Suchresultat an.

Sämtliche Zertifizierungen bis Ende Oktober 2025 sollten gemäss der Agraya GmbH migriert worden sein und im neuen Portal angezeigt werden. Die bisherige GLOBALG.A.P. Datenbank wird nicht mehr aktualisiert.

CertifierOS noch mit Schwierigkeiten was zu Verzögerungen führt:
Die Zertifizierungsstellen sind verpflichtet, seit dem 3. November 2025 nur noch die neue Plattform zu verwenden, um Betriebe oder Standorte neu zu erfassen, einen Zertifizierungszyklus zu starten, die Auditergebnisse inkl. der ausgefüllten Checklistenpunkte hochzuladen und den Zertifizierungsentscheid zu treffen. Neu müssen zudem alle Zertifikate über CertifierOS ausgestellt werden, wir sind als Zertifizierungsstelle nicht mehr befugt, eigene (Papier-)Zertifikate auszustellen.

Grundsätzlich sollte ein neues IT-System eine Verbesserung bringen und die Benutzerfreundlichkeit und Effizienz erhöhen. Gemäss der Agraya GmbH läuft auch alles wunderbar. . .
Leider stellen wir als Zertifizierungsstelle das Gegenteil fest: einige Funktionen laufen noch nicht reibungslos oder noch gar nicht, unser Arbeitsaufwand ist enorm (die gleichen Daten müssen bis zu 3 Mal eingepflegt werden) und die Schnittstellen zu unserer eigenen Datenbank konnten wir noch nicht wieder zum Laufen bringen. Diese unbefriedigende Situation führt leider zu Verzögerungen beim Update der Zertifizierungsdaten, welche somit im Supply Chain Portal nicht erneuert werden, und bei der Ausstellung der neuen Zertifikate.
Wir bitte Sie um Verständnis, wenn wir Sie nicht innerhalb unserer normalen Fristen mit dem neuen Zertifikat bedienen können.

Für Fragen steht Ihnen Martin Widmer () gerne zur Verfügung.

Neue GLOBALG.A.P. Gebühren ab 1. August 2024

Im April 2024 hat GLOBALG.A.P. seine Gebühren angepasst, welche ab dem 1. August 2024 wirksam werden. Dies betrifft die ProCert Kunden für folgende Zertifizierungen: GLOBALG.A.P. IFA Plants, Chain of Custody (CoC), GRASP und PLUS.

Die neue GLOBALG.A.P. Fee Table 2024, Version 8 kann hier heruntergeladen werden: 240618_GG_fee_table_v8_0-1_Jun24_en.pdf (globalgap.org)

Das Dokument ist in Englisch und beinhaltet die verschiedenen Gebühren als Link auf ein separates Dokument. Klicken Sie auf «Fees for system participants», um Ihre Gebühren zu sehen.

Die GLOBALG.A.P. Gebühren bestehen grundsätzlich aus zwei Gebührenarten:

  • Registration Fee (Registrierungsgebühren)
    Bei IFA basieren diese Gebühren auf der registrierten Fläche, je für geschützte Kulturen (covered production) und für Freiland (non-covered production). Relevant ist die Spalte «Smart».
    Im Registrierungsformular müssen die Flächen jeweils für die erste Ernte und alle weiteren Ernten auf der gleichen Fläche angegeben werden, für die Gebühren ist aber nur die erste Ernte massgebend.
  • Certificate License Fee (Lizenzgebühr pro ausgestelltes Zertifikat)

Die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:

GLOBALG.A.P. IFA

Registration Fee bisher                                    siehe Tabelle (fee table v7) 

Registration Fee ab 01.08.2024                       siehe Tabelle (fee table v8/unverändert bei Smart)    

Certificate License Fee bisher                          € 25

Certificate License Fee ab 01.08.2024             € 50

Chain of Custody

Registration Fee bisher                                    € 225

Registration Fee ab 01.08.2024                       € 260    

Certificate License Fee bisher                          € 25

Certificate License Fee ab 01.08.2024             € 50

GRASP

Registration Fee bisher                                    -

Registration Fee ab 01.08.2024                       -    

Certificate License Fee bisher                          € 25

Certificate License Fee ab 01.08.2024             € 50

PLUS (unverändert)

Registration Fee bisher                                    -

Registration Fee ab 01.08.2024                       -    

Certificate License Fee bisher                          € 40

Certificate License Fee ab 01.08.2024             € 40

Für eine Chain of Custody Zertifizierung sind die Gebühren total 60€ höher, für IFA und GRASP je 25€ höher.

Die neuen Gebühren werden wir Ihnen für alle ab dem 1. August 2024 getroffenen Zertifizierungsentscheide (nicht nach Auditdatum) weiter verrechnen müssen.